Unser Angebot

Die Steuererleichterungen

Die KSSE S.A. ist der ideale Partner für Unternehmen, die staatliche Beihilfen in Form von Steuererleichterungen in Anspruch nehmen und damit Investitionsaufwendungen finanzieren oder neue Arbeitsplätze schaffen möchten.

Die Steuererleichterungen, die den Investoren in der KSSE gewährt werden, sind an die in ähnlichen Einrichtungen in anderen EU-Ländern geltenden Grundsätze angepasst.

Körperschaftssteuererleichterungen für Investoren in der KSSE können auf eine der folgenden Arten berechnet werden:

1. Steuerbefreiung AUF BASIS DER INVESTITIONSKOSTEN:

Für große Unternehmen kann die Gesamtsumme der Steuererleichterung in Schlesien bis zu 25% der entstandenen Investitionskosten betragen ( 35% innerhalb von Oppeln und Kleinpolen Woiwodschaft)
Für mittlere und kleine Unternehmen beträgt die Steuerbefreiung entsprechend 10 oder 20%  mehr in jeder Woiwodschaft.

2. Steuerbefreiung AUF BASIS NEU GESCHAFFENER ARBEITSPLÄTZE:

Für große Unternehmen kann die Gesamtsumme der Steuererleichterung in Schlesien bis zu 25% der innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren anfallenden Personalkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze in der Zone betragen (35% in Oppeln und Kleinpolen Woiwodschaft)
Für mittlere und kleine Unternehmen beträgt die Steuerbefreiung entsprechend 10 oder 20%  mehr

 

Welche Kosten dürfen hierbei angesetzt werden?

Als Ausgaben, für die staatliche Beihilfe gewährt werden kann, werden die folgenden Investitionskosten gewertet, die auf dem Gelände der Zone während der Geltungsdauer der Genehmigung angefallen sind, verringert um die angefallene Umsatz- und Akzisesteuer, insofern die Möglichkeit des Abzugs auf separate Vorschriften zurückzuführen ist:
   1)   Grundstückskaufpreis oder Kosten des Erbnießbrauchrechts;
   2)   Kaufpreis oder Herstellungskosten von Sachanlagegütern, insofern diese gemäß separater Vorschriften zu den Vermögenswerten des Steuerzahlers gerechnet werden;
   3)   Kosten für die Aufrüstung oder Modernisierung bestehender Sachanlagegüter;
   4)   Kaufpreis immaterieller Güter und Rechte im Zusammenhang mit dem Technologietransfer im Rahmen des Erwerbs von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem technischen Wissen;
   5)   Kosten im Rahmen der Miete oder Pacht von Grundstücken, Gebäuden und Bauwerken – unter der Bedingung dass die Miet- oder Pachtdauer mindestens 5 Jahre beträgt, bzw. im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen mindestens 3 Jahre (gerechnet ab dem vorgesehenen Abschlusstermin der neuen Investition);
   6)   Kaufpreis von Aktiva (mit Ausnahme von gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden und Bauwerken), falls die Miete oder Pacht in Form von Finanzleasing realisiert wird und die Verpflichtung zum Erwerb der Aktiva nach Ablauf des Miet- oder Pachtvertrags enthält.

GRUNDSÄTZE DER AKTIVITÄT IN DER ZONE

Auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone Katowice betreiben Unternehmen ihr Gewerbe auf Grundlage einer speziell erteilten Genehmigung. Die Genehmigung für die KSSE umfasst zwei Bedingungen, die der Investor erfüllen muss.

1) Schaffung einer festgelegten Anzahl neuer Arbeitsplätze auf dem Gebiet der Zone bis zu einem festgelegten Datum.
2) Einbringung einer festgelegten Investitionssumme auf dem Gebiet der Zone bis zu einem festgelegten Datum.

Den Stichtag für die Erfüllung der beiden Bedingungen gibt der Investor vor.

Unter dem Begriff „neu eingestellte Mitarbeiter” ist die Zahl der Mitarbeiter zu verstehen, die nach Zuerkennung der Genehmigung für die Wirtschaftstätigkeit in der Zone im Zusammenhang mit der Realisierung der Neuinvestition eingestellt werden.

Der Unternehmer verpflichtet sich, keinerlei Vermögensbestandteile zu verschieben, mit denen die Investitionsausgaben verbunden gewesen sind:

im Falle großer Unternehmen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsprojekts
im Falle kleiner und mittlerer Unternehmen für einen Zeitraum von 3 Jahren

Der Investor verpflichtet sich, die Wirtschaftstätigkeit

über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach Abschluss der Investition fortzuführen,
über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren im Falle kleiner und mittlerer Unternehmen fortzuführen

Der Investor verpflichtet sich, die vorher festgelegten Beschäftigungszahlen:

über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach Abschluss der Investition aufrechtzuerhalten,
über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren im Falle kleiner und mittlerer Unternehmen aufrechtzuerhalten

Darüber hinaus ist der Investor verpflichtet, der  Verwaltung der Sonderwirtschaftszone – der Firma KSSE S.A. – monatlich Bericht zu erstatten und diese hierbei über die aktuellen Beschäftigungszahlen und die Höhe der Investitionskosten zu informieren.

Die Firma KSSE S.A. führt regelmäßige jährliche Investorenkontrollen durch, um die tatsächlich angefallenen Investitionskosten und Beschäftigungszahlen zu überprüfen.

Unsere Investoren